Förderung des Verbandes auf Landesebene
Die Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen
und Selbsthilfekontaktstellen auf der gesetzlichen Grundlage
des §20h Sozialgesetzbuch V (SGBV) trägt dem hohen gesundheitspolitischen
Stellenwert der Selbsthilfe Rechnung.
Die Selbsthilfeförderung der Krankenkassen
und ihrer Verbände zielt darauf ab, die Selbsthilfe in der Vielfalt
der Strukturen und Ausrichtungen zu unterstützen und dabei auch
die neueren Entwicklungen der Selbsthilfebewegung in Deutschland
zu berücksichtigen.
Der Bundesverband Poliomyelitis e.V. Landesverband
Hessen ist zur Wahrung seiner Aufgaben auf diese Förderung angewiesen.
Wir danken allen gesetzlichen Krankenkassen für die bisherige
Unterstützung.
Im Rechnungsjahr 2021 haben wir folgende
Förderung erhalten:
GKV Gemeinschaftsförderung von folgenden
Spitzenverbänden : 2.094 €
AOK , BKK, IKK, Knappschaft, Sozialversicherung
für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie dem Verband
der Ersatzkassen (vdek)
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