Selbsthilfegruppe für Personen mit Spätfolgen nach Kinderlähmung
(geg
ründet 1991)
 
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Aktuelles


Förderhinweis

Förderung des Verbandes auf Landesebene

Die Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen auf der gesetzlichen Grundlage des §20h Sozialgesetzbuch V (SGBV) trägt dem hohen gesundheitspolitischen Stellenwert der Selbsthilfe Rechnung.

Die Selbsthilfeförderung der Krankenkassen und ihrer Verbände zielt darauf ab, die Selbsthilfe in der Vielfalt der Strukturen und Ausrichtungen zu unterstützen und dabei auch die neueren Entwicklungen der Selbsthilfebewegung in Deutschland zu berücksichtigen.

Der Bundesverband Poliomyelitis e.V. Landesverband Hessen ist zur Wahrung seiner Aufgaben auf diese Förderung angewiesen. Wir danken allen gesetzlichen Krankenkassen für die bisherige Unterstützung.

Im Rechnungsjahr 2021 haben wir folgende Förderung erhalten:
GKV Gemeinschaftsförderung von folgenden Spitzenverbänden : 2.094 €

AOK , BKK, IKK, Knappschaft, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie dem Verband der Ersatzkassen (vdek)