Die Kurtaxe ist eine kommunale
Abgabe, die in den jeweiligen Ortssatzungen geregelt ist. In der Regel gewähren
die Gemeinden schwer behinderten Menschen Ermäßigungen der Kurtaxe zu 1/3 bis
zur Hälfte des vollen Betrages. In verschiedenen Kurorten sind zur Erleichterung
für die Betroffenen neben den Kurverwaltungen auch die Beherbungsbetriebe berechtigt.
Darüber hinaus gibt es vielfach bei dem Besuch von öffentlichen Sport-,
Kultureinrichtungen und Veranstaltungen ähnliche Regelungen. |